Hunde sind willkommen, an der Leine bitte.
Benutzungsordnung Biergarten
In unseren Biergarten können Sie gerne Ihre Brotzeit mitbringen, wie es nach alter bayerischer Tradition üblich ist. Wir bitten Sie jedoch, die Getränke bei uns zu kaufen. In Ausnahmefällen können Sie auch Ihre eigenen Getränke von zu Hause mitbringen, hierfür berechnen wir jedoch ein Platzgeld von 4 € pro Person.
Unser Biergarten befindet sich auf einem aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieb. Lassen Sie Ihre Kinder nur mit einer Aufsichtsperson auf den Bauernhof. Bitte achten Sie besonders auf folgende Bauernhofgefahrenquellen:
- Abgestellte landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsgeräte sind keine Spielgeräte. Das Besteigen ist nicht erlaubt, es besteht Verletzungsgefahr.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu fahrenden Traktoren, der Fahrer kann Sie in einigen Richtungen nicht sehen.
- Das Betreten der Wirtschaftsgebäude ist nicht erlaubt, da dort ungesicherte Maschinen stehen.
- Tierweiden können mit Elektrozaun eingezäunt sein. Vermeiden Sie jeden Kontakt, da es sonst zu schmerzhaften Stromschlägen kommen kann.
Benutzungsordnung Maisfeld
Sie benutzen den Irrgarten auf eigene Gefahr. Die verschlungenen Wege können dazu führen, dass Sie den Ausgang nicht mehr finden. Begeben Sie sich nur mit einem guten Orientierungssinn oder nur in Begleitung einer Person mit gutem Orientierungssinn in den Irrgarten. Dies gilt im Besonderen für Kinder und ältere Menschen. Im Notfall wenden Sie die „rechte Hand Regel an“: Gehen Sie an jeder Wegkreuzung rechts, so kommen Sie spätesten nach 30 Minuten zum Ausgang.
Der Irrgarten ist nicht geeignet für Personen mit Herz-Kreislauferkrankungen und anderen Leiden, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Der öffentliche Rettungsdienst braucht im Irrgarten überdurchschnittlich lange, um zu Ihnen zu kommen.
Die Maispflanzen haben scharfkantige Blätter. Bitte reißen Sie keine Pflanzenteile ab und nehmen Sie keine Abkürzungen durch die Maispflanzen, Schnittwunden können die Folge sein.
Auf jeder Aussichtsplattform dürfen sich maximal 7 Personen aufhalten. Hüpfen und rhythmisches Wippen können die Standsicherheit der Aussichtsplattform gefährden und sind zu unterlassen. Das Besteigen des Geländers ist strikt untersagt.
Der Irrgarten liegt in freier Natur, bitte beachten Sie folgende Wetterextreme:
An heißen Tagen:
Es kann mehrere Stunden dauern bis Sie wieder zum Ausgang finden. Bitte nehmen Sie vor allem an heißen Tagen ausreichend Flüssigkeit zum Trinken mit, vor allem in Begleitung von Kindern. Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz.
Bei Gewitter:
Verlassen Sie den Irrgarten rechtzeitig bei ersten Anzeichen von Gewittern. Meiden Sie bei starken Windböen unbedingt die Pappelallee, die zum Hof führt. Herab stürzende Äste können lebensgefährliche Verletzung zur Folge haben.
Bei nassen Bodenverhältnissen:
Bei nassen Bodenverhältnissen können Ihre Schuhsollen einen rutschigen Schmutzfilm bekommen. Es besteht auf den Wegen dann erhöhte Sturzgefahr. Vor allem die Metallstufen am Aufstieg zu den Aussichtsplattformen können dann sehr rutschig werden. Besteigen Sie die Aussichtsplattformen nicht, wenn die Stufen mit feuchter Erde verunreinigt sind.
Benutzung Strohhüpfburg mit Schwingseil
Unsere Spielplätze sind nur für Kinder über drei Jahre ausgelegt.
Achten Sie darauf nicht von den Strohballen herab zu fallen, trotz des Strohpolsters am Boden besteht Verletzungsgefahr.
Bei Benutzung des Schwingseils darf sich keine weitere Person im Schwingradius des Seiles befinden. Bei Kollision mit anderen Personen besteht erhebliche Verletzungsgefahr und die andere Person kann von den Strohballen gestoßen werden und sich dadurch verletzen.
Die Benutzung der Strohhüpfburg mit Schwingseil ist Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Diese hat die ordnungsgemäße Benutzung der Spielanlage zu überwachen und Hilfestellung bei Benutzung des Schwingseils zu geben.
Kinder haben oft noch nicht ausreichende Kräfte, um sich am Seil zu halten. Dies kann zu unkontrolliertem Abgleiten vom Seil und Stürzen mit erheblicher Verletzungsgefahr führen. Die Aufsichtsperson muss die Kinder diesbezüglich anleiten und unbedingt Hilfestellung gewähren, damit ein unkontrolliertes Abgleiten vom Seil und Stürze von den Strohballen vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass dies kein öffentlicher Spielplatz ist, die Benutzung ist nur mit gültiger Eintrittskarte für den Irrgarten erlaubt.
Benutzungsordnung Heuhalle mit Hängebrücke
Unsere Spielplätze sind nur für Kinder über drei Jahre ausgelegt.
Die Benutzung der Heuhalle mit Hängebrücke ist Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet, welche die ordnungsgemäße Verwendung und Einhaltung der Benutzungsordnung überwacht.
Benutzen Sie die Hängebrücke und den Balancierstamm nur, wenn diese sauber und trocken ist, entfernen Sie Stroh von den Stegen, da dies zu unkontrollierten Stürzen führen kann (Rutschgefahr). Steigen Sie vorsichtig auf die Hängebrücke und die Strohballen hinauf und wieder herunter, springen Sie niemals von der Brücke herunter oder von der Brücke auf andere Gegenstände oder von anderen Objekten auf die Brücke oder den Balancierstamm.
Es darf nur jeweils eine Person gleichzeitig auf der Hängebrücke und dem Balancierstamm sein, sonst können Sie unkontrolliert in die Luft geschleudert werden, was erhebliche Verletzungsgefahr in sich birgt. Spielen Sie nicht mit vollem Magen, unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten.
Die Tunnel zwischen den Heuballen sind nur von einem Kind gleichzeitig zu benutzen. Es bestehen bei jedem Tunnel mehrere Ausgänge im Abstand von ca. 1,5m, trotzdem sind mehrere Kinder gleichzeitig im Tunnel verboten, damit kein Kind von anderen eingesperrt werden kann.
Für die Benutzen der Kletter-Netze ist ausreichen Fingerkraft notwendig, um ein Abgleiten zu verhindern, ist Hilfestellung der Aufsichtsperson sinnvoll.
Bitte beachten Sie, dass dies kein öffentlicher Spielplatz ist, die Benutzung ist nur mit gültiger Eintrittskarte für den Irrgarten erlaubt.